Da das Institut keine Unterstützung oder Zuwendung von dritter Seite erhält (weder staatlich noch privat, weder aus dem Inland noch aus dem Ausland), müssen die entstehenden Lehrgangskosten von den Mitgliedern getragen werden. Die Zulassung zum Lehrgang ist zugleich die Bestätigung der Mitgliedschaft für die Dauer des Lehrgangs.